23.12.2006, 16:27
So war auch meine Intention, eine neue Reservierung ist von mir nicht beabsichtigt. Vielleicht sollte ich entsprechend umformulieren:
Zitat:§6 Gebietsveränderungen
1. Eine Gebietsveränderung ist nur auf freien oder eigenen Flächen zulässig. Weiterhin gilt §7.
2. Eine Gebietsveränderung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt.
3. Ausgenommen von § 6 Abs. 2 sind Anträge auf Gebietsverkleinerungen. Sie sind auch dort zulässig, wo kein Staat ein Vetorecht besitzt. Das Vetorecht der Kartenkommission nach § 7 bleibt unberührt.
4. Eine Gebietsveränderung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
5. Eine Gebietserweiterung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
6. Ein Gebietsveränderung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
7. Wünscht ein Staat sein Staatsgebiet dergestalt zu trennen, dass daraus zwei vollständig souveräne Staaten entstehen, verbleibt der Staat, der sich als Rechtsnachfolger des ursprünglichen Staates legitimieren kann, auf der Karte. Der neu entstandene Staat muss einen Eintragungsantrag gemäß § 3-5 stellen.

