23.12.2006, 16:51
Ich möchte zu bedenken geben, dass mindestens bei nicht so ganz gütlichen Teilungen der Rechtsnachfolger nicht feststehen dürfte. Und ich hätte auch wenig Lust, darüber Ermittlungen und Überlegungen anzustellen.
Entweder es gibt eine klare Regelung zwischen den Nachfolgestaaten, wer Rechtsnachfolger ist, oder es muss jeder Nachfolgestaat so behandelt werden, als sei er kein Rechtsnachfolger.
Entweder es gibt eine klare Regelung zwischen den Nachfolgestaaten, wer Rechtsnachfolger ist, oder es muss jeder Nachfolgestaat so behandelt werden, als sei er kein Rechtsnachfolger.

