23.12.2006, 17:54
Nun, wenn sich keiner als Rechtsnafolger legitimieren kann, sollte die Annahme gelten dass beide Staaten komplett neue Gebilde sind und entsprechen müssen beide einen neuen, wenn auch vereinfachten Antrag stellen. Zugegeben, das beinhaltet ein Innerstaatliches Konfliktpotential, aber andererseits kann es nicht die Aufgabe der OIK sein, sich um solche Dinge zu kümmern. Da wäre dann eher die UVNO gefragt

