24.12.2006, 18:18
es geht nicht um die Frage ob die Nachfolge legitim ist, sonern wer de jure das Erbe antritt; dass kann nur einer 
*so Beispiele aus dem RL gibt es genügend. Die Tschechische Republik als Rechtsnachfolger der CSFR, Russland als Nachfolger der UdSSR, in beiden Fällen wurden die sich abspaltenden Staaten nicht als Rechtsnachfolger verstanden so*

*so Beispiele aus dem RL gibt es genügend. Die Tschechische Republik als Rechtsnachfolger der CSFR, Russland als Nachfolger der UdSSR, in beiden Fällen wurden die sich abspaltenden Staaten nicht als Rechtsnachfolger verstanden so*

