25.12.2006, 12:20
Wenn man es wirklich streng machen will, müsste man bei Gebietsteilung zwischen Sezession (Abspaltung eines Landesteils unter Beibehaltung der Rechtsidentität des anderen Teils) und Dismembration (Zerfall eines Staates) unterscheiden.
Bei der Sezession ist (auch IRL) die Lage einigermaßen klar: Das Land bleibt Mitglied der OIK, der abgespaltene Teil muss Aufnahme beantragen.
Bei der Dismembration ist die Lage (auch IRL) schwieriger. Nach überwiegender Auffassung besteht für Mitgliedschaften in int. Organisationen weder Rechtsidentität noch Rechtsnachfolge. Es müssten dann alle neu entstandenen Staaten die Mitgliedschaft neu beantragen.
Ob man diese komplizierte Unterscheidung hier wirklich einführen will (mit auch IRL umstrittenen Beispielen: ungeklärt in dieser Hinsicht z.B., ob das alte Jugoslawien zerfallen ist oder Sezessionen von Serbien vorliegen, sodass völkerrechtliche Identität zwischen Jugoslawien und Serbien besteht; weniger, aber auch umstritten ist das Beispiel UdSSR).
Ich würde annehmen, dass wir uns mit solchen Entscheidungen überfordern würden. Ich sehe daher zwei Möglichkeiten:
A)
Alle Nachfolgestaaten, gleich ob aus Sezession oder Dismembration, werden eingetragene OIK-Mitglieder (wenn sie das wollen; Anzeige genügt).
B)
Wenn es zwischen den (faktischen) Nachfolgestaaten Einigkeit darüber gibt, welcher von ihnen rechtsidentisch oder Rechtsnachfolger des alten OIK-Mitglieds ist, so bleibt dies eingetragen und die anderen müssen einen neuen Antrag stellen (evtl. mit Erleichterungen).
Besteht eine solche klare Einigkeit nicht, wird der Staat insgesamt gelöscht und alle (faktischen) Nachfolgestaaten müssen neue Anträge stellen (ebenso evtl. mit Erleichterungen).
Ich tendiere zu Möglichkeit B. Probleme bei A ergeben sich bei Nichtanerkennung einer Sezession durch das bestehende OIK-Mitglied. Die OIK würde dann sozusagen eine politische Funktion einnehmen. Außerdem macht man solche Vorgänge dann sehr attraktiv, woran eigentlich niemand ein Interesse haben kann.
Bei der Sezession ist (auch IRL) die Lage einigermaßen klar: Das Land bleibt Mitglied der OIK, der abgespaltene Teil muss Aufnahme beantragen.
Bei der Dismembration ist die Lage (auch IRL) schwieriger. Nach überwiegender Auffassung besteht für Mitgliedschaften in int. Organisationen weder Rechtsidentität noch Rechtsnachfolge. Es müssten dann alle neu entstandenen Staaten die Mitgliedschaft neu beantragen.
Ob man diese komplizierte Unterscheidung hier wirklich einführen will (mit auch IRL umstrittenen Beispielen: ungeklärt in dieser Hinsicht z.B., ob das alte Jugoslawien zerfallen ist oder Sezessionen von Serbien vorliegen, sodass völkerrechtliche Identität zwischen Jugoslawien und Serbien besteht; weniger, aber auch umstritten ist das Beispiel UdSSR).
Ich würde annehmen, dass wir uns mit solchen Entscheidungen überfordern würden. Ich sehe daher zwei Möglichkeiten:
A)
Alle Nachfolgestaaten, gleich ob aus Sezession oder Dismembration, werden eingetragene OIK-Mitglieder (wenn sie das wollen; Anzeige genügt).
B)
Wenn es zwischen den (faktischen) Nachfolgestaaten Einigkeit darüber gibt, welcher von ihnen rechtsidentisch oder Rechtsnachfolger des alten OIK-Mitglieds ist, so bleibt dies eingetragen und die anderen müssen einen neuen Antrag stellen (evtl. mit Erleichterungen).
Besteht eine solche klare Einigkeit nicht, wird der Staat insgesamt gelöscht und alle (faktischen) Nachfolgestaaten müssen neue Anträge stellen (ebenso evtl. mit Erleichterungen).
Ich tendiere zu Möglichkeit B. Probleme bei A ergeben sich bei Nichtanerkennung einer Sezession durch das bestehende OIK-Mitglied. Die OIK würde dann sozusagen eine politische Funktion einnehmen. Außerdem macht man solche Vorgänge dann sehr attraktiv, woran eigentlich niemand ein Interesse haben kann.

