05.11.2005, 23:32
Zitat:Original von Faantir GriedDas ist natürlich noch nicht alles zum Thema. Beispielhaft sei hier der Satz "Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium der OIK." genannt.
Ein Veto wegen Kartenplatzgröße ist nicht politisch, allerdings ist es fraglich, ob das ein Vetogrund sein darf. Soweit die Regeln.
Und um nichts zu vergessen, hier einfach der relevante Abschnitt dazu aus dem Regelwerk:
Zitat:§7 Vetorecht
1. Staaten, welche ein Territorium im selben Planquadrat wie der Antragsteller oder in einem horizontal, vertikal oder diagonal
angrenzenden Planquadrat besitzen, besitzen bei Eintragungen nach §3 3. b) und Gebietserweiterungen nach §6 1 ein Vetorecht. Des Weiteren besitzt die Kartenkommission
ebenfalls ein Vetorecht.
2. Ein Veto ist grundsätzlich nachvollziehbar zu begründen.
3. Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium der OIK. Die Entscheidung ist zu
begründen und ist bindend für alle Beteiligten.
4. Politische oder persönliche motivierte Vetos sind unzulässig.
5. Ein Veto muss spätestens innerhalb eines Zeitraumes von 168 Stunden (7 Tagen) nach Feststellung der Gültigkeit des Antrages, durch Einleitung eines Eintragsverfahrens (gen. Kartenverfahren) seitens der Kartenkommission, schriftlich im entsprechenden Thread des Kartenverfahrens erfolgen. Die Vetofrist beginnt grundsätzlich offiziell erst mit Einleitung des Kartenverfahrens durch die Kartenkommission.
6. Die Rücknahme eines Vetos darf nicht an andere Bedingungen als die Einigung in Bezug auf den Vetogrund geknüpft werden.
7. Die Kartenkommission darf im Falle der Erweiterung ein Veto aussprechen, falls die Erweiterung nicht simuliert wird.

