01.01.2007, 15:18
Da haben Sie sicher Recht, Herr Gried. Nur mal angenommen, man drittelt sich und die Vetostaaten hätten vorab besprochen nichts dagegen. Welche beiden der drei neuen Nationen müssen dann den Antrag stellen?
Zu f) URL zum Nachweis der Spaltung beiden Nationen
Es handelt sich ja nicht um zwei gespaltene Nationen, sondern nur um eine, aus der zwei neue hervorgegangen sind. Ich würde eine Änderung hierhingehend präferieren:
Zu f) URL zum Nachweis der Spaltung beiden Nationen
Es handelt sich ja nicht um zwei gespaltene Nationen, sondern nur um eine, aus der zwei neue hervorgegangen sind. Ich würde eine Änderung hierhingehend präferieren:
Zitat:7. Auf Antrag des zuständigen Delegierten kann ein eingetragener Staat seine Teilung einreichen. Ein solcher Antrag muss folgende Angaben beinhalten:
a) voller Name der aus der Spaltung hervorgegangenen Nationen
b) URL der Webseiten oder der Foren der neuen Nationen (Existenznachweis)
c) mind. Name der zuständigen Ansprechpartner
d) Kartenausschnitt mit dem gewünschten Grenzverlauf im alten Staatsgebiet
e) eine gültige eMail-Adresse eines jeweiligen Ansprechpartners
f) URL zum Nachweis der Spaltung der alten Nation
8. Als Nachweis werden nur zwei Links zu verschiedenen Foren akzeptiert, welche SimOn belegen, dass sich der Staat geteilt hat.
9. Bei einer Staatsteilung ist ein Veto des Beirates möglich. Der Beirat kann mit einer absoluten Mehrheit beschließen, dass die Staatsteilung nicht nachweisbar ist, wenn Punkt f nach §6 Absatz 7 nicht aussagekräftig genug ist.

