06.01.2007, 21:07
Zitat:Original von T.E. Le Fon
Personalunion heißt dass man zwei Ämter inne hat, die eigentlich auch auf zwei Personen verteilt werden können. Kommt - um ein Beispiel zu nennen - bisweilen in Monarchien vor, zum Beispiel wenn man König eines Landes und gleichzeitig z.B. Herzog eines - dem Land in dem man König ist zugehörigen - Herzogtumes.
(vielleicht kann einer der hiesigen Monarchen das etwas besser erklären)
Aber nicht doch, Sie machen das schon ganz gut, Monsieur - geradezu beispielhaft haben Sie soeben beschrieben, daß eine Person durchaus zwei Ämter bekleiden kann. Allein - das tut überhaupt gar nichts zur Sache, denn wie Monsieur Abdonez bereits sagte, geht es hier nicht um Ämter, sondern um Personen.
Zitat:Original von T.E. Le Fon
Die OIK-Vizedirektoren haben ja nun ein fest umrissenes Aufgabengebiet, das durch den Direktor nicht abgedeckt wird.
Sie kennen das Regelwerk also nicht, höchst interessant. Die Aufgabentrennung ergibt sich aus dem Common Law; rechtlich fixiert ist sie nicht - auch wenn ich annehme, daß sie durchaus von den Gründern der OIK so erdacht war.

