15.01.2007, 12:29
Zitat:Original von König Friedrich III.Kernfrage ist: das "geistige Urheberrecht" woran? Wenn Sie schon mit RL-Begriffen aus durchaus kompliziertem Recht jonglieren, wäre Präzision angebracht.
Nein, denn das geistige Urheberrecht liegt beim Erfinder und wenn er gegen Fortführung ist gibt es auch keine.

