15.01.2007, 20:50
Zitat:Original von Frederic Elskamp
Der zur Abstimmung gestellte Antrag ist so nicht zustimmungsfähig. Allerdings könnte man eine Regelung treffen.
Welche Grundsätze sollten da gelten?
1. Staatsteilung ist grundsätzlich möglich
2. Beide Staaten werden unabhängig voneinander OIK-Mitglieder
was anderes fällt mir da nicht ein.
Für einen der Staaten ist es aber immer eine Staatsverkleinerung. Er muß sich nicht extra neu anmelden. Eine Änderung der Regierungsform und des Staatsnamens spielen da keine Rolle. Das ist jedem Staat auch ohne Spaltung erlaubt. Ein Staat verkleinert sich und das abgestoßene Gebiet muß sich neu anmelden. Ein Veto benachbarter Staaten gegen den Neuantrag dürfte unbegründet sein, da vorher auch keines vorlag und sich an der Kultur und der geographie nichts ändert, allenfalls an der Regierungsform. Wenn sich im abgespalteten Staat jedoch die Kultur und Geographie ändern, liegt keine Staatsspaltung vor, sondern nur ein Versuch, eine komplett neue MN ohne die 60 Tage-Hürde auf die Karte zu bringen. Dann greift das normale Vetorecht.

