15.01.2007, 21:04
Dann sind wir aber wieder bei der Frage "wer ist der Legitime Nachfolger?" Und genau das sollte umgangen werden, das braucht nämlich die OIK nicht zu interessieren. (und führt wie in dem gerade beantragten Entwurf zu Problemen bei der Umsetzung
Umgehen kann man das in dem man beide Staaten für Nachfolger erklärt und beide ein vereinfachtes Eintragungsverfahren nutzen dürfen
Umgehen kann man das in dem man beide Staaten für Nachfolger erklärt und beide ein vereinfachtes Eintragungsverfahren nutzen dürfen

