16.01.2007, 01:12
Das würde doch nichts ändern.
Der eine Teil würde nach der Teilung den Delegierten belassen wollen und der andere würde ihn abberufen. Die OIK müßte entscheiden, welcher Teil berechtigt ist den Delegierten zu entsenden und somit den Rechtsnachfolger bestimmen.
Man erspart sich also gar nichts.
Der eine Teil würde nach der Teilung den Delegierten belassen wollen und der andere würde ihn abberufen. Die OIK müßte entscheiden, welcher Teil berechtigt ist den Delegierten zu entsenden und somit den Rechtsnachfolger bestimmen.
Man erspart sich also gar nichts.

