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Neues Regelwerk und neue Geschäftsordnung
#15
Zitat:Original von Herzog von Kurland
Frau Kollegin,

Ich bedanke mich für Ihre Arbeit recht herzlich!

Dennoch darf ich anmerken, dass es paradox klingt, wenn Delegierte der Mitgliedsstaaten in freier, gleicher, geheimer und allgemeiner Wahl das Direktorium wählen sollen...die Delegierten sind stets, egal ob Monarchie oder Demokratie, Dikatur oder Volksherrschaft von ihren Nationen legitimiert und von diesen abhängig und zudem weisungsgebunden. Eine freie Wahl kann demnach überhaupt nicht stattfinden. Die Allgemeinheit der Wahl ergibt sich doch ebenfalls bereits aus dem Recht der Nationen, einen Delegierten zu entsenden, oder?

Geheim und gleich ist unstrittig, oder?

Frei bedeutet nicht nur unbeeinflußt bei der Abgabe der Stimme, sondern auch bei der Aufstellung der Kandidaten und der Wahlwerbung. Frei bedeutet nun, neben dem was Herr zu Grimmberg anmerkte, auch, dass von Seiten der OIK jeder Bürger einer Mikronation sich als Kandidat aufstellen lassen kann, egal ob seine Mikronation dies befürwortet oder nicht. Und auch, daß jeder Kandidat in der ihm eigenen Weise für sich werben kann.

Allgemein könnte sich aus dem Delegiertenstatus ergeben, aber nicht automatisch. Man könnte sich auch Regelungen vorstellen, die einzelnen Delegierten kein oder nur ein eingeschränktes Wahlrecht zugesteht aufgrund ihrer Herkunft, des Regierungssystems des Entsendestaates usw.
Es schadet sicherlich nicht, wenn es nochmals aufgeführt wird.

Zitat:Original von Nr.1
Schließe mich dem Herrn Kurland an und frage noch hinzu, warum nicht in die Karte aufgenommene Staaten mit Vorwahl weiterhin ein Recht haben sollen, Delegierte zu entsenden, die über eine Karte entscheiden, welche sie nicht interessiert? Bestandschutz um des Bestandschutzwillen ist unlogisch.

Einmal, weil die OIK nicht nur für die Karte zuständig ist, sondern auch für die Vorwahlen und Kürzel (vgl. Art. 1 Abs. 1 Geschäftsordnung) und zum anderen entscheiden diese genannten Mikronationen nicht über die Karte und sollen das auch nicht (vgl. Art. 2 Abs. 4 bestehende Geschäftsordnung bzw. Art. 3 Abs. 4 in der vorgeschlagenen Geschäftsordnung).
Man könnte sicherlich in dem Absatz statt "Kartenregeln" "Karte" schreiben, um den Bereich indem sie keine Wahl- bzw. Abstimmungsbefugnis haben weiter zu fassen.
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