08.02.2007, 20:58
Zitat:Original von Dr. Thasco
Das sehe ich nicht so. Wenn der Beirat sich ein komplett neues Regelwerk gibt, wurden die Kartenregeln ja nicht geändert, sondern ein komplett neues Werk wurde anstatt des alten genommen. Das ist nicht verboten. Wenn ein Volk sich eine völlig neue Verfassung gibt, ist dies auch zulässig, auch wenn in der Verfassung geregelt ist, dass Verfassungsänderungen nur ein Parlament machen kann.
Abgesehen davon, daß es in der Allgemeinen Staatslehre noch heute nicht abgeschlossene Debatten über Wesen und Befugnisse des Verfassungsgebers gibt (Wesen, Befugnisse: z.B. Sieyès/Schmitt, Betrachtung: Dezisionismus/emp. Betrachtung), ist die Analogie Verfassungsstaat-OIK, die sonstmals durchaus nützlich erscheint, in diesem Falle nicht anwendbar. Es besteht für die Mitglieder der OIK kein Zwang zur Mitgliedschaft, wohingegen der Staatsbürger eines Staates diesen in der Regel aufgrund verschiedener, auch materieller, Hürden nicht so einfach verlassen kann. Vor diesem Hintergrunde läßt sich schlecht die legale Änderung der Regularien dadurch umgehen, daß man sich auf eine legitime Änderung beruft - auch wenn ich gleichwohl der Ansicht bin, daß Ewigkeitsklauseln für nachfolgende Generationen wenig Legitimität besitzen.

