12.02.2007, 02:05
Ich möchte den Ausführungen des Herrn Saxburger vollumfänglich zustimmen.
Der Neuformulierungsvorschlag hat keineswegs die Absicht die Unveränderlichkeitsregelung aufzuweichen. Im Gegenteil, er soll die Unsicherheit durch die schlechte und unklare Formulierung (meint "dieses §" §7 oder §10?) beseitigen und somit die Unveränderlichkeitsregelung stichfest machen.
Ich finde es im Übrigen sehr bezeichnend, daß Herr Goldmann und seine Unterstützer mit diesem Einwand erst kommen, wenn die Abstimmung gestartet wurde, obwohl der Vorschlag seit bald sechs Wochen zur Diskussion steht. Diesen Fakt mag jeder interpretieren, wie er will.
Ich denke den meisten dürfte aufgefallen sein, daß die alte Formulierung Interpretationsspielraum gelassen hat; eine bessere Formulierung grundsätzlich wünschenswert gewesen wäre.
Über eine Streichung des "inhaltlich" oder des "Abs. 2" im Neuformulierten §14 Abs. 2 hätte man ja reden können.
Wobei wie gesagt unklar ist, ob dieser ehemalige §10 je durch eine Unveränderlichkeitsklausel geschützt wurde. Das kann man so interpretieren. Man kann es aber auch anders interpretieren.
Der Neuformulierungsvorschlag hat keineswegs die Absicht die Unveränderlichkeitsregelung aufzuweichen. Im Gegenteil, er soll die Unsicherheit durch die schlechte und unklare Formulierung (meint "dieses §" §7 oder §10?) beseitigen und somit die Unveränderlichkeitsregelung stichfest machen.
Ich finde es im Übrigen sehr bezeichnend, daß Herr Goldmann und seine Unterstützer mit diesem Einwand erst kommen, wenn die Abstimmung gestartet wurde, obwohl der Vorschlag seit bald sechs Wochen zur Diskussion steht. Diesen Fakt mag jeder interpretieren, wie er will.
Ich denke den meisten dürfte aufgefallen sein, daß die alte Formulierung Interpretationsspielraum gelassen hat; eine bessere Formulierung grundsätzlich wünschenswert gewesen wäre.
Über eine Streichung des "inhaltlich" oder des "Abs. 2" im Neuformulierten §14 Abs. 2 hätte man ja reden können.
Wobei wie gesagt unklar ist, ob dieser ehemalige §10 je durch eine Unveränderlichkeitsklausel geschützt wurde. Das kann man so interpretieren. Man kann es aber auch anders interpretieren.

