10.11.2005, 03:22
Werte Diskutierende,
die Lage stellt sich so dar, dass es eben eine bivalente Zuständigkeit in Ratelon gibt:
Die Kartenfrage entscheiden die Länder im Rahmen ihrer Kulturhoheit.
Die mitgliedschaftlichen Rechte in der OIK Ratelons nimmt die Union im Rahmen der Außenpolitik zuständigkeitshalber wahr.
Das ist eine Situation, die in den Statuten der OIK eben nicht geregelt ist. Dann muss man doch aber eine vernünftige Lösung finden.
Eine Lösung wäre, dass sich der Freistaat Freistein für das Löschungsbegehren von der Union durch den Delegierten vertreten lässt. Das ist aber auch nicht wirklich weiterführend, weil Ratelon nicht (insgesamt) gelöscht werden will, nicht inaktiv ist und auch keine Gebietsverkleinerung im eigentlichen Sinne vornimmt und dafür nach nationalem Verfassungsrecht auch gar nicht zuständig ist.
Die andere Lösung ist eben, den Antrag von der freisteinischen Staatsregierung so zu nehmen, wie er ist und als zulässig zu behandeln. Das ist auch nicht 100%ig, weil Freistein eben nur mittelbar Mitglied der OIK ist, aber es ist auch ein Weg.
Wenn man an eine Situation kommt, die in den Statuten nicht geregelt ist, dann kann man doch nicht einfach auf Sackgasse schalten.
Man sollte auch vom Ergebnis her die Sache mal betrachten: Freistein hat sich sehr deutlich für die GF-Eintragung und noch deutlicher für die OIK-Löschung entschieden. Freistein ist nicht mehr Bestandteil der OIK-Welt, es findet dort schlicht nicht mehr statt. Egal, ob man diesen Umstand mit Bedauern, Freude oder Beleidigtsein zur Kenntnis nimmt, er ist nun einmal Fakt.
Schon die Vernunft und der Ehrgeiz, eine möglichst richtige und den "tatsächlichen" Begebenheiten entsprechende Karte zu erstellen, führen doch zu der Erkenntnis, dass Freistein gelöscht werden muss.
Kein RL-Kartenverlag würde sich bei dem Verschwinden eines Gebiets (z.B. durch eine Flutkatastrophe) oder sonstigen Kartenverschiebungen (durch Grenzänderungen) einer Änderung seiner gedruckten Karten verweigern. Natürlich erfordern die Besonderheiten von VL-Geografie ein besonderes Verfahren, aber das Ziel - eine korrekte Karte - ist doch das gleiche.
Kurz gesagt: An dem Fortbestand des Eintrags Freisteins in der OIK-Karte kann doch niemand hier ein ernsthaftes Interesse haben.
In diesem Sinne sollten die hier zuständigen Funktionsträger die Angelegenheit nochmal durchdenken und versuchen, durch sachgerechte Auslegung der Statuten und ebenso sachgerechte Handhabung des Anliegens zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.
die Lage stellt sich so dar, dass es eben eine bivalente Zuständigkeit in Ratelon gibt:
Die Kartenfrage entscheiden die Länder im Rahmen ihrer Kulturhoheit.
Die mitgliedschaftlichen Rechte in der OIK Ratelons nimmt die Union im Rahmen der Außenpolitik zuständigkeitshalber wahr.
Das ist eine Situation, die in den Statuten der OIK eben nicht geregelt ist. Dann muss man doch aber eine vernünftige Lösung finden.
Eine Lösung wäre, dass sich der Freistaat Freistein für das Löschungsbegehren von der Union durch den Delegierten vertreten lässt. Das ist aber auch nicht wirklich weiterführend, weil Ratelon nicht (insgesamt) gelöscht werden will, nicht inaktiv ist und auch keine Gebietsverkleinerung im eigentlichen Sinne vornimmt und dafür nach nationalem Verfassungsrecht auch gar nicht zuständig ist.
Die andere Lösung ist eben, den Antrag von der freisteinischen Staatsregierung so zu nehmen, wie er ist und als zulässig zu behandeln. Das ist auch nicht 100%ig, weil Freistein eben nur mittelbar Mitglied der OIK ist, aber es ist auch ein Weg.
Wenn man an eine Situation kommt, die in den Statuten nicht geregelt ist, dann kann man doch nicht einfach auf Sackgasse schalten.
Man sollte auch vom Ergebnis her die Sache mal betrachten: Freistein hat sich sehr deutlich für die GF-Eintragung und noch deutlicher für die OIK-Löschung entschieden. Freistein ist nicht mehr Bestandteil der OIK-Welt, es findet dort schlicht nicht mehr statt. Egal, ob man diesen Umstand mit Bedauern, Freude oder Beleidigtsein zur Kenntnis nimmt, er ist nun einmal Fakt.
Schon die Vernunft und der Ehrgeiz, eine möglichst richtige und den "tatsächlichen" Begebenheiten entsprechende Karte zu erstellen, führen doch zu der Erkenntnis, dass Freistein gelöscht werden muss.
Kein RL-Kartenverlag würde sich bei dem Verschwinden eines Gebiets (z.B. durch eine Flutkatastrophe) oder sonstigen Kartenverschiebungen (durch Grenzänderungen) einer Änderung seiner gedruckten Karten verweigern. Natürlich erfordern die Besonderheiten von VL-Geografie ein besonderes Verfahren, aber das Ziel - eine korrekte Karte - ist doch das gleiche.
Kurz gesagt: An dem Fortbestand des Eintrags Freisteins in der OIK-Karte kann doch niemand hier ein ernsthaftes Interesse haben.
In diesem Sinne sollten die hier zuständigen Funktionsträger die Angelegenheit nochmal durchdenken und versuchen, durch sachgerechte Auslegung der Statuten und ebenso sachgerechte Handhabung des Anliegens zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.

