24.03.2007, 14:52
Zitat:2. Ein Veto ist grundsätzlich nachvollziehbar zu begründen.Mit etwas Kreativität kann man so ziemlich alles "nachvollziehbar begründen"
Gummiparagraph die Erste
Zitat:3. Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium der OIK. Die Entscheidung ist zuAlso sagt das Direktorium, was erlaubt ist.
begründen und ist bindend für alle Beteiligten.
Zitat:4. Politische oder persönliche motivierte Vetos sind unzulässig.Was das genau aussagen soll, weiß ich nicht, sorry

