24.03.2007, 14:59
Ja ich habe ins Regelwerk gesehen:
Da ist nichts wirklich ausformuliert.
Begründen kann man schliesslich alles.
Somit wäre auch gegen jede Kleinigkeit ein Veto zulässig, wenn man in der Lage ist darüber nen Aufsatz zu schreiben.
Andereseits kann man auch jedes Veto ablehnen, da man es als persönliche Meinung ansehen kann.
Und wenn am Ende eh nur da Direktorium der OIK entscheidet, dann ist es auch kein wirkliches Veto.
Zitat:§7 Vetorecht
1. Staaten, welche ein Territorium im selben Planquadrat wie der Antragsteller oder in einem horizontal, vertikal oder diagonal
angrenzenden Planquadrat besitzen, besitzen bei Eintragungen nach §3 3. b) und Gebietserweiterungen nach §6 1 ein Vetorecht. Des Weiteren besitzt die Kartenkommission
ebenfalls ein Vetorecht.
2. Ein Veto ist grundsätzlich nachvollziehbar zu begründen.
3. Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium der OIK. Die Entscheidung ist zu
begründen und ist bindend für alle Beteiligten.
4. Politische oder persönliche motivierte Vetos sind unzulässig.
5. Ein Veto muss spätestens innerhalb eines Zeitraumes von 168 Stunden (7 Tagen) nach Feststellung der Gültigkeit des Antrages, durch Einleitung eines Eintragsverfahrens (gen. Kartenverfahren) seitens der Kartenkommission, schriftlich im entsprechenden Thread des Kartenverfahrens erfolgen. Die Vetofrist beginnt grundsätzlich offiziell erst mit Einleitung des Kartenverfahrens durch die Kartenkommission.
6. Die Rücknahme eines Vetos darf nicht an andere Bedingungen als die Einigung in Bezug auf den Vetogrund geknüpft werden.
7. Die Kartenkommission darf im Falle der Erweiterung ein Veto aussprechen, falls die Erweiterung nicht simuliert wird.
Da ist nichts wirklich ausformuliert.
Begründen kann man schliesslich alles.
Somit wäre auch gegen jede Kleinigkeit ein Veto zulässig, wenn man in der Lage ist darüber nen Aufsatz zu schreiben.
Andereseits kann man auch jedes Veto ablehnen, da man es als persönliche Meinung ansehen kann.
Und wenn am Ende eh nur da Direktorium der OIK entscheidet, dann ist es auch kein wirkliches Veto.

