26.03.2007, 16:23
In Vertretung des Herrn Vizedirektors Linth bestätige ich die Gültigkeit des Eintragungsantrags und eröffne hiermit das Eintragsverfahren.
Die Vetofrist läuft bis 02.04.2007 16.30 Uhr.
Sollte der Antragsteller keinen separaten Antrag auf die Erteilung einer internationalen Vorwahl stellen, beabsichtige ich, dem Fürstentum Eschenland die Vorwahl 120 zuzuteilen.
Die Vetofrist läuft bis 02.04.2007 16.30 Uhr.
Sollte der Antragsteller keinen separaten Antrag auf die Erteilung einer internationalen Vorwahl stellen, beabsichtige ich, dem Fürstentum Eschenland die Vorwahl 120 zuzuteilen.

