04.04.2007, 19:27
Wie der ehrenwerte Emir Thasco bereits dargelegt hat, ergibt sich das aus der grundsätzlichen Verantwortung des Direktoriums gegenüber dem Beirat. Das heißt auch, dass das Direktorium für willkürliche und nicht neutrale Entscheidungen vom Beirat belangt werden kann.
Und wieso ein nichtvetoberechtigter Staat dies initiert hat, dürfte klar und deutlich aus dem Antrag ersichtlich sein. Sie geben damit praktisch zu, diesen nicht gelesen zu haben.
Und wieso ein nichtvetoberechtigter Staat dies initiert hat, dürfte klar und deutlich aus dem Antrag ersichtlich sein. Sie geben damit praktisch zu, diesen nicht gelesen zu haben.

