05.04.2007, 00:41
Außerdem verlange ich die Erfüllung des zwischen unseren Staaten geschlossenen Vertrages!!!
(2) Nach Erlangung der Weltherrschaft ist das amtierende Oberhaupt des jeweils anderen Staates als Verwalter des eroberten Gebietes einzusetzen.
(2) Nach Erlangung der Weltherrschaft ist das amtierende Oberhaupt des jeweils anderen Staates als Verwalter des eroberten Gebietes einzusetzen.

