05.04.2007, 01:49
Wir müssen uns darüber im Klaren sein, daß das Direktorium im Falle seiner Entscheidung gegen ein veto sofort den Beirat anrufen wird. Denn jedes Mal, wenn ein Veto abgelehnt wird, wird der Vetostaat beim Beirat gegen die Direktoriumsentscheidung klagen. Im Prinzip brauchen wir dann keinen Direktoriumsentscheid mehr, sondern dann könnte gleich allein der Beirat über ein gültiges Veto entscheiden.

