05.04.2007, 12:21
Zitat:Original von Stanislav GoldmannIhre Gedanken und Hoffnungen in allen Ehren Herr Goldmann, diese helfen mir als Exekutivdirektor leider nicht weiter. Ich bin gehalten, das Regelwerk aus Geschäftsordnung und Kartenregelwerk punktgenau (so schreiben es die Präambeln vor) zu befolgen. Und da konnte mich bisher noch keine Ausführung überzeugen, dass der Beirat ein Revisionsrecht für Direktoriumsentscheidungen hat. Unabhängig davon, wie groß die Chancen eines entsprechenden Antrags einzuschätzen sind, fehlt mir einfach die Rechtsgrundlage für den Antrag selbst. Und Sie wissen genau Herr Goldmann, wie groß die Protestwellen im Beirat jedesmal sind, wenn das Direktorium auch nur minimal von den Kartenregeln abweicht.
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Ich denke nicht, dass z.B. der Vorstoss des Herrn Gried wirklich realistische Chancen im Beirat hat. Das wird dann sogar er nach der x-ten Ablehnung merken. So zumindest meine Hoffnung.
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Zitat:Original von Stanislav GoldmannEs wäre sehr hilfreich für mich, wenn Sie mich einmal auf einen vergleichbaren Präzedenzfall verweisen könnten. Also einen Fall wo der Beirat in einem Karteneintragsverfahren durch Beschluss entschieden hat. Besser wäre noch ein Fall, in welchem der Beirat über eine Vetoentscheidung des Direktoriums selbst entschieden hat. Dann könnte ich die in diesem Zusammenhang geführten Diskussionen und die sich gebildete allgemeine Auffassung dazu möglicherweise nachvollziehen. Für eine Unterstützung Ihrerseits wäre ich Ihnen da sehr dankbar.
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Prinzipiell steht aber der Beirat für mich immer über dem Direktorium, daher meine Einschätzung, dass er letztlich auch die Entscheidung des Direktoriums revidieren kann. Was in der Geschichte der OIK ja auch schon vorgekommen ist, ohne dass heute das Direktorium völlig entmachtet und nutzlos wäre.

