10.11.2005, 13:15
Das Direktorium hat in dieser Sache wie folgt entschieden:
Das Veto der Föderation Turanischer Republiken ist ungültig. Vetogründe können kulturellen und geographischen Ursprungs sein, jedoch nicht karthografischen. Die Landesgröße ist nicht als Vetogrund zu erachten. Valoir war von der Landmasse größer und es ist nicht Aufgabe der OIK zu entscheiden, ob Küstenplätze attraktiver sind.
Wir geben der Föderation einen Zeitraum von drei Tagen andere Gründe vorzubringen, die ihrer Meinung nach gegen eine Eintragung Attekariens sprechen.
Für das Direktorium
Faantir Gried
Das Veto der Föderation Turanischer Republiken ist ungültig. Vetogründe können kulturellen und geographischen Ursprungs sein, jedoch nicht karthografischen. Die Landesgröße ist nicht als Vetogrund zu erachten. Valoir war von der Landmasse größer und es ist nicht Aufgabe der OIK zu entscheiden, ob Küstenplätze attraktiver sind.
Wir geben der Föderation einen Zeitraum von drei Tagen andere Gründe vorzubringen, die ihrer Meinung nach gegen eine Eintragung Attekariens sprechen.
Für das Direktorium
Faantir Gried

