08.04.2007, 20:36
Nun wenn der Beirat mehrheitlich der Auffassung sein sollte, dass es im Rahmen des jetzigen Regelwerks bereits ein Revisionsrecht des Beirats für Entscheidungen des Direktoriums gibt, bräuchte das Regelwerk nicht angepasst werden und ein Beschluss nach Frage 3 wäre entbehrlich.
Also sollte Frage 3 erst dann zur Entscheidung anstehen, wenn das Revisionsrecht im derzeitigen Regelwerk verneint wird.
Also sollte Frage 3 erst dann zur Entscheidung anstehen, wenn das Revisionsrecht im derzeitigen Regelwerk verneint wird.

