08.04.2007, 21:15
Zitat:Original von Attila Saxburger
1. Ist der Beirat nach den derzeitigen Regelungen im Kartenregelwerk und der Geschäftsordnung berechtigt, gefällte Entscheidungen des Direktoriums per Beschluss zu revidieren?
Im Falle einer Bejahung von Frage 1:
2. Soll die Entscheidung des Direktoriums vom 02.04.2007 über die Zurückweisung des Vetos des Kirchenstaats gegen die Eintragung der Konföderierten Staaten von Neu Babylon aufgehoben [...] werden?
Man denke dann aber auch daran, daß jedes abgelehnte Veto seit Bestehen der OIK rückwirkend durch den Beirat revidiert werden kann. Man darf diesen Beschluß nicht nur auf Neu Babylon anwenden.
Wenn festgestellt wird, daß der Beirat ein abgelehntes Veto revidieren darf und ein Staat rückwirkend gelöscht werden darf, muß es auch möglich sein, andere Staaten rückwirkend zu löschen. Es kann nicht angehen, daß man ein Gesetz nur auf Neu Babylon anwendet. Wenn vor 8 Jahren also ein Staat ein Veto gegen Bananaworld eingelegt hat, daß vom direktorium abgelehnt wurde, dann muß nun der Beirat über das Veto neu entscheiden - wenn der Vetostaat das so will. Und wenn Bananaworld dann nach 8 Jahren gelöscht wird.
Bananaworld war nur ein Beispiel, weil es schon so Uralt ist.

