09.04.2007, 00:50
Muss man nicht, teuereste Carmen. Aber nach dem Absatz 1 jenes Artikel 5 der GO muss jeder Delegierte 14 Tage lang die Möglichkeit haben, vor einer Wahl/Abstimmung einen Kommentar abzugebe. Speziell bei Wahlen wurde somit gleichzeitig indirekt eine Ausschreibungsfrist definiert.
Etwas ungewöhnlich ist nun nur, dass wir zu jeder Wahl 2 Threads haben müssen. Dies liegt daran, dass nach Artikel 5 Absatz 1 GO die Diskussion zur Wahl im Sitzungssaal stattzufinden hat, während die Ausschreibung schon im öffentlichen Bereich der OIK erfolgen muss, da sich für Ämter auch Nichtdelegierte bewerben können. Und die haben im Sitzungssaal kein Schreibrecht.
Etwas ungewöhnlich ist nun nur, dass wir zu jeder Wahl 2 Threads haben müssen. Dies liegt daran, dass nach Artikel 5 Absatz 1 GO die Diskussion zur Wahl im Sitzungssaal stattzufinden hat, während die Ausschreibung schon im öffentlichen Bereich der OIK erfolgen muss, da sich für Ämter auch Nichtdelegierte bewerben können. Und die haben im Sitzungssaal kein Schreibrecht.

