09.04.2007, 10:19
In Vertretung des Vizedirektors für Kartenanträge möchte ich auf zwei Sachen hinweisen.
1. Sollten Vetos erst eingelegt werden, wenn ein Kartenverfahren offiziell mit der Bestätigung der Regelkonformität des Antrags eröffnet wurde. Auch dann erst beginnen die Fristen zu laufen.
2. Steh es nur dem Antragsteller, den Delegierten der Vetonationen und dem Direktorium zu, hier im Kartographiebüro zu einem Antrag bzw. eingelegten Vetos Stellungnahmen abzugeben. Diskutiert wird bitte im Foyer.
1. Sollten Vetos erst eingelegt werden, wenn ein Kartenverfahren offiziell mit der Bestätigung der Regelkonformität des Antrags eröffnet wurde. Auch dann erst beginnen die Fristen zu laufen.
2. Steh es nur dem Antragsteller, den Delegierten der Vetonationen und dem Direktorium zu, hier im Kartographiebüro zu einem Antrag bzw. eingelegten Vetos Stellungnahmen abzugeben. Diskutiert wird bitte im Foyer.

