10.11.2005, 14:44
Ohne jetzt alles gelesen zu haben, möchte ich die verehrte Ministerpräsidentin von Freistein an Artikel 47 (1) Punkt 1 erinnern, der eindeutig bestimmt, das aüssere Angelegenheit in der Verantwortung der Unionsregierung liegen. Ich habe den Unionskanzler bereits gebeten, sich Ihres Antrages anzunehmen und die notwendigen Schritte einzuleiten.

