10.11.2005, 14:46
Zitat:Original von Kauli
Ohne jetzt alles gelesen zu haben, möchte ich die verehrte Ministerpräsidentin von Freistein an Artikel 47 (1) Punkt 1 erinnern, der eindeutig bestimmt, das aüssere Angelegenheit in der Verantwortung der Unionsregierung liegen.
Herr Unionspräsident, über diese Frage ist diese Diskussion seit 3 Seiten hinweg. Die Kartenfrage ist eben keine auswärtige Angelegenheit und der Freistaat Freistein beeinträchtigt nicht die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten der Union, die ihr aus der Mitgliedschaft in der OIK entstehen.

