10.11.2005, 15:17
Zitat:Original von DvAIch denke man sollte diese Klausel nicht als RECHT verstehen, sondern als eine SCHUTZklausel. Nun hat man nämlich noch 30 Tage Zeit das ganze zu betrachten und eventuelle Gegeneinwürfe zu betrachten.
Zitat:Original von Clausi I. von Alpinia
Das Karteregelwerk sieht nicht vor, dass Staaten sofort - auch wenn es der eigene Wunsch ist - von der Karte gelöscht werden, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Sie wie auch Frau Ritchie-Letsrock sind an die Widerspruchsfrist von 30 Tagen gebunden; es ist dabei unerheblich, ob der Freistaat Freistein bzw. die Demokratische Union Ratelon dieses Recht nicht wahrnehmen werden.
Es geht fröhlich weiter. Nur soviel: Man braucht immer einen guten Grund - und am besten eine ausdrückliche Vorschrift - wenn ein Recht nicht dispositionsfähig (also verzichtbar) sein soll. Grundsätzlich kann nämlich jeder mit seinen Rechten machen, was er will, insbesondere darauf verzichten.
Und dieser Schutz ist nun auch und gerade ein Schutz VOR dem Antragsteller - und somit versucht dieser dadurch einen SCHUTZ niederzureißen, und nicht sein Recht aufzugeben.
Völlig inakzeptabel sowas.

