10.11.2005, 15:18
Zitat:Original von Clausi I. von AlpiniaDer Mann war schneller
Zitat:Original von DvADie Widerspruchstfrist hat auch eine nicht unerhebliche Schutzfunktion. Es könnte durchaus sein, dass der Freistaat innerhalb der nächsten 30 Tage seine Entscheidung überdenkt. Wenn dann das Staatsgebiet erst neu beantragt werden muss - oder wie im Falle Tchinos das gebiet sofort wieder "weg" ist -, dann wäre der Schrei nach Bürokratie noch lauter.
Es geht fröhlich weiter. Nur soviel: Man braucht immer einen guten Grund - und am besten eine ausdrückliche Vorschrift - wenn ein Recht nicht dispositionsfähig (also verzichtbar) sein soll. Grundsätzlich kann nämlich jeder mit seinen Rechten machen, was er will, insbesondere darauf verzichten.
In der Präambel des Kartenregelwerkes ist im Übrigen festgelegt, dass "es auch nötig [ist], diese Regelungen vor einer Aushöhlung oder willkürlichen Entscheidungen getreu dem Motto 'Was nicht verboten ist, ist erlaubt.' zu schützen." Ergo ist Ihre Schlussfolgerung einfach falsch.

Völlig richtige Ansicht.

