12.04.2007, 00:05
Ich darf also auch Frage 2 beantworten, wenn ich Frage 1 mit Nein beantwortet habe? Das übersah ich, da hinter Frage 2 steht: (im Falle, dass Frage 1 bejaht wird). Entschuldigen Sie, ich finde das etwas unglücklich, da es partiell verwirrten Menschen wie mir erscheint, naja, auf Umfragebögen, wenn da steht Frage 2 (wenn Frage 1 bejaht wird), geht man davon aus, daß man diese Frage nur beantworten soll, wenn man 1 mit Ja angekreuzt hat.
Ich kann mir vorstellen, daß andere das auch so sehen oder warum sollten dann einige in Frage 2 nichts ankreuzen, sich also enthalten, wo sie doch ein Enthaltungskreuzchen dafür stehen haben.
Wenn ich meine Stimmenabgabe ungültig mache, kann ich dann eigentlich neu stimmen oder verfällt das Stimmrecht dann ganz?
Ich kann mir vorstellen, daß andere das auch so sehen oder warum sollten dann einige in Frage 2 nichts ankreuzen, sich also enthalten, wo sie doch ein Enthaltungskreuzchen dafür stehen haben.
Wenn ich meine Stimmenabgabe ungültig mache, kann ich dann eigentlich neu stimmen oder verfällt das Stimmrecht dann ganz?

