10.11.2005, 18:00
Zitat:Original von Faantir Gried
Das Direktorium hat in dieser Sache wie folgt entschieden:
Das Veto der Föderation Turanischer Republiken ist ungültig. Vetogründe können kulturellen und geographischen Ursprungs sein, jedoch nicht karthografischen. Die Landesgröße ist nicht als Vetogrund zu erachten. Valoir war von der Landmasse größer und es ist nicht Aufgabe der OIK zu entscheiden, ob Küstenplätze attraktiver sind.
Wir geben der Föderation einen Zeitraum von drei Tagen andere Gründe vorzubringen, die ihrer Meinung nach gegen eine Eintragung Attekariens sprechen.
Für das Direktorium
Faantir Gried
Unser Veto war mitnichten nur kartografisch. Es bezog sich auch auf die Geschichte Attekariens. Genauer gesagt um die Einflechtung des ehemaligen Barqueswis.
Die Attekarien seine Landesgeschichte jedoch ergänzt hat wäre dieser Vetopunkt ad acta zu legen.
Da der Vetopunkt Landesgröße vom Direktorium verworfen wurde ist das Veto damit hinfällig und es gibt von unserer Seite nur noch eines hinzuzufügen.
Auch wenn es während dieser Angelegenheit zu einigen unschönen Streitgesprächen zwischen unseren Ländern kam, hoffen wir das sich die künftigen Beziehungen dennoch freundlich gestalten.

