17.04.2007, 12:50
"Betrug - eine Täuschung, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, ohne dafür eine angemessene Gegenleistung zu erhalten."
Wer sollte hier betrogen werden? Alles, was wir vorhatten wurde offen dargestellt. Wir wußten nicht, daß es verboten ist, einen Kartenplatz mit der Absicht einzutragen, davon später ein Stück zu veräußern. Jetzt, wo wir erfahren haben, daß dies verboten ist, werden und können wir so etwas ja gar nicht mehr tun. Es ist also unsinnig, uns auf Verdacht etwas vorzuwerfen, was nicht erlaubt ist. Ihr Veto wäre angebracht, wenn wir beantragen würden, ein Stück Geldern abzugeben. Solange ist es bloßer Verdacht. Dann könnten wir nie wieder eine Kolonie eintragen, immer würden Sie behaupten, wir würden dies nur für Geldern tun. Auf Verdacht sollten keine Vetos ausgesprochen werden. Das widerspräche jedem freiheitlich-demokratischem Rechtsverständnis. Liegen Fakten vor, also ein Antrag Gelderns auf einen Teil Devons, hätte Ihr Veto zumindest eine Tatsachengrundlage. Bis dahin entspringt es nur einer Vermutung.
Das ist ja so, als ob Sie jemanden an der Flughafensperre schonmal festnehmen lassen, weil Sie den verdacht haben, er führe eine Waffe mit sich; ohne ihn durchs Piepsertor zu schicken. Ihrem Veto fehlen die Fakten. Wir haben nciht gewußt, daß wir nichts weitergeben dürfen, jetzt wissen wir es und tun es nicht.
Wer sollte hier betrogen werden? Alles, was wir vorhatten wurde offen dargestellt. Wir wußten nicht, daß es verboten ist, einen Kartenplatz mit der Absicht einzutragen, davon später ein Stück zu veräußern. Jetzt, wo wir erfahren haben, daß dies verboten ist, werden und können wir so etwas ja gar nicht mehr tun. Es ist also unsinnig, uns auf Verdacht etwas vorzuwerfen, was nicht erlaubt ist. Ihr Veto wäre angebracht, wenn wir beantragen würden, ein Stück Geldern abzugeben. Solange ist es bloßer Verdacht. Dann könnten wir nie wieder eine Kolonie eintragen, immer würden Sie behaupten, wir würden dies nur für Geldern tun. Auf Verdacht sollten keine Vetos ausgesprochen werden. Das widerspräche jedem freiheitlich-demokratischem Rechtsverständnis. Liegen Fakten vor, also ein Antrag Gelderns auf einen Teil Devons, hätte Ihr Veto zumindest eine Tatsachengrundlage. Bis dahin entspringt es nur einer Vermutung.
Das ist ja so, als ob Sie jemanden an der Flughafensperre schonmal festnehmen lassen, weil Sie den verdacht haben, er führe eine Waffe mit sich; ohne ihn durchs Piepsertor zu schicken. Ihrem Veto fehlen die Fakten. Wir haben nciht gewußt, daß wir nichts weitergeben dürfen, jetzt wissen wir es und tun es nicht.

