10.11.2005, 20:17
Zitat:Original von Diktatus MariusMan HAT aber den Antrag schon gebilligt - bin mir momentan nicht mal sicher ob sich das ohne erneutes brechen der Regeln überhaupt aufheben läßt.
Daher würde ich sagen, dass man den Antrag so lange ruhen lässt, bis es eine Regelung innerhalb der DUR gibt.
Dafür ist die OIK nun wirklich nicht zuständig.

