08.05.2007, 23:46
Zitat:Original von Mort Suidakra
...
Nun Gut,wenn diese Diskussion aber Formfehler beinhaltet, da die Fristen nicht stimmen, so sollten wir uns an die Fristen halten.
Aber nach dem Antrg kann man einen Nachbesserungsantrag auf die Wege leiten.
Herr Suidakra, hier möchte ich Sie korrigieren. Die Diskussion beinhaltet keine Fehler, welche eine Ungültigkeit der Abstimung bedingen würden. Die Fristen nach Artikel 5 Absatz 1 wurden eingehalten.
Wie ich Herrn Vizedirektor von Kurland verstanden habe, wies er nur darauf hin, dass man besser die 14 Tage (vom 19.04.-03.05.) hätte für Diskussionen nutzen sollen, und nicht während oder nach der Abstimmung Änderungswünsche zum Antragsgegenstand einzubringen versuchen sollte.

