10.11.2005, 20:39
§8 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt.
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Unbeschadet von den Abs. 1 b) und 1 c) bleibt hiervon das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach §3 3.
3. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.
Wie kann diese Entscheidung überhaupt rechtskräftig sein?
In Punkt c wird auf eine Frist von einem Monat verwiesen? Wie kann das Direktorium diese Frist denn aufheben? Das ist einfach nicht zulässig. Da der Beschluss zur Eintragung gegen die Regeln verstößt, ist er als "nicht zustande gekommen" anzusehen. Daher muss auch nichts zurückgenommen werden.
Oder?
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt.
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Unbeschadet von den Abs. 1 b) und 1 c) bleibt hiervon das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach §3 3.
3. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.
Wie kann diese Entscheidung überhaupt rechtskräftig sein?
In Punkt c wird auf eine Frist von einem Monat verwiesen? Wie kann das Direktorium diese Frist denn aufheben? Das ist einfach nicht zulässig. Da der Beschluss zur Eintragung gegen die Regeln verstößt, ist er als "nicht zustande gekommen" anzusehen. Daher muss auch nichts zurückgenommen werden.
Oder?

