10.11.2005, 20:54
Es gab doch eine eindeutige Rechtsverzichtserklärung. Damit ist der Teil doch gegessen. Es gibt diese Klausel bei der OIK ja nicht um mehr Papier zu beschreiben, sondern zum Schutz. Es ist aber eindeutig, daß auf diesen Schutz verzichtet wurde um die Angelgenheit zu beschleunigen, und das ist juristisch gesehen möglich.

