20.05.2007, 12:16
Zitat:Original von James T. Kirk
Meiner Ansicht bezieht sich die Sperrung von Wasserflächen nur auf Eintragungen im Rahmen eines Antragsverfahren gem. §5 Kartenregelwerk. Dies hier soll ein Beiratsbeschluss zur Änderung der Karte werden, es wird kein neuer Staat eingezeichnet.
Entschuldigung, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Der Beirat hat die Quadrate gesperrt und der Beirat kann selbstverständlich seinen eigenen Beschluss umgehen und dort Inseln eintragen, wenn er das will.
Ich meine den Zustand, nachdem die Inselchen eingetragen wären. Dann wäre es nämlich möglich, im Umkreis dieser Inselchen wiederum neue Landmassen einzutragen, da der Sperrbeschluss dann nicht mehr für die Quadrate um die Inselchen herum gelten würde.
Der Beschluss, die Inselchen dort einzutragen, hätte demnach faktisch zur Folge, dass der Südrand der Karte weiträumig entsperrt würde. Der Sperrbeschluss würde dann nicht mehr für die südlichen Bereiche der "Längengerade" J bis T und nicht mehr für A-28 bis D-29 (jeweils einschließlich) gelten. Das halte ich für problematisch, denn ich glaube eigentlich nicht, dass das gewollt sein kann.

