10.11.2005, 21:48
Zitat:Original von Flavian Bolled
Ein paar Fragen bezgl. Geschäftsordnung.
Zitat:Artikel 2: Der OIK-Beirat2: Was hat das denn mit dem Beirat zu tun?
...
2. Wird der Antrag auf Eintragung in das Vorwahlregister oder die Gesamtkarte positiv beschieden, so erhält der Staat das Recht nach
Artikel 2 (1).
...
4. In Fragen, welche die Kartenregeln betreffen, sind nur diejenigen Beiratsmitglieder stimmberechtigt, welche auf der Karte verzeichnet
sind.
4: Gibt es denn noch anderweitige Beiratmitglieder?
>>>> Ja, die die nicht auf der Karte sind, aber eine Vorwahl haben
Zitat:Artikel 3: Die Abteilungen
...
2. Es existieren drei Abteilungen:
- Abteilung für Verwaltung (Direktorium)
- Abteilung für die internationale Gesamtkarte
- Abteilung für die Vorwahlen
Heisst das, dass das Direktorium nur aus dem Exekutivdirektor besteht? Wenn das Direktorium über eine Sache berät, ist das eine alleinige Entscheidung des Ex.-Direktors?
>>>> offensichtlich gibt es 3 Abteilungen, die dort aufgeführt sind
Zitat:Artikel 5: Wahlen/Abstimmungen§3 und §5 widersprechen sich! Wie ist das zu erklären?
...
3. Stimmen bei Abstimmungen sind öffentlich abzugeben. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung durch weitere vier abstimmungsberechtigten
Vertretern kann eine geheime Abstimmung beantragt werden.
...
5. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.
>>>> Abstimmungen != Wahlen

