24.05.2007, 17:04
Der Zweck des Staates (nicht zu verwechseln mit Staatsaufgaben) ist, ganz nach Hobbes und Locke, die Schaffung einer Rechtsordnung, in der sich das Individuum der Unversehrtheit seiner Rechtsgüter sicher sein kann. Das ist mein Staatszweck und es wird solange mein Staatszweck bleiben, bis man mir einen plausibleren vorgelegt hat. Der Staat schafft einen Rahmen, in sich das Individuum mit den sich logischerweise ergebenden Einschränkungen frei bewegen kann. Zu diesen Einschränkungen gehören auch strukturelle Zwänge, ich habe nie das Gegenteil behauptet. Allein, die Fähigkeit zu reflektieren, selber Verantwortung zu übernehmen und nicht den bequemen Weg zu gehen: nämlich alles auf "das System" (um mal bewußt ein linkes Schlagwort zu nutzen) abzuwälzen, das zeichnet den denkenden Menschen aus.
Es gibt gleichwohl Fälle, in denen das Individuum zum Schutze seiner Rechtsgüter allein nicht fähig ist - um zwei Ihrer Beispiele aufzugreifen: Gewalt von Außen und Innen. Hier ist es Aufgabe des Staates, das Individuum, wie bereits angeführt, davor zu schützen - oder wenn dieses mißlingt, für Ausgleich zu sorgen (Zivilrecht) oder den Täter zu bestrafen (Strafrecht).
"Linkes Handeln" korreliert übrigens gehäuft mit gesinnungsethischem Handeln - das sei an dieser Stelle eingeworfen, es mag häufig daran liegen, daß einfach zu wenig volkswirtschaftliches Wissen in manchen Kreisen vorhanden ist. Thema Mindestlöhne: diese werden Arbeitsplätze vernichten, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Hält das ihre Proponenten davon ab, sie zu fordern? Nein, und das ist pure Gesinnungsethik. Das läßt mich übrigens galant zu meinem letzten Punkt überleiten: der Staat hat sich aus dem Markt so weit wie möglich rauzuhalten, denn allein der Markt sichert das Wohlergehen der Bevölkerung. Ja, ich weiß, jetzt wird es einen Sturm der Entrüstung wider dieser These geben. Daher sage ich gleich: ich werde mit jenen darüber disktutieren, die ein wenig Ahnung von der Materie haben, mit allen anderen nicht. Wer sich seine Meinung bereits gebildet hat, der wird sich von Fakten nicht verwirren lassen: ich rede nicht gern gegen Wände.
Es gibt gleichwohl Fälle, in denen das Individuum zum Schutze seiner Rechtsgüter allein nicht fähig ist - um zwei Ihrer Beispiele aufzugreifen: Gewalt von Außen und Innen. Hier ist es Aufgabe des Staates, das Individuum, wie bereits angeführt, davor zu schützen - oder wenn dieses mißlingt, für Ausgleich zu sorgen (Zivilrecht) oder den Täter zu bestrafen (Strafrecht).
"Linkes Handeln" korreliert übrigens gehäuft mit gesinnungsethischem Handeln - das sei an dieser Stelle eingeworfen, es mag häufig daran liegen, daß einfach zu wenig volkswirtschaftliches Wissen in manchen Kreisen vorhanden ist. Thema Mindestlöhne: diese werden Arbeitsplätze vernichten, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Hält das ihre Proponenten davon ab, sie zu fordern? Nein, und das ist pure Gesinnungsethik. Das läßt mich übrigens galant zu meinem letzten Punkt überleiten: der Staat hat sich aus dem Markt so weit wie möglich rauzuhalten, denn allein der Markt sichert das Wohlergehen der Bevölkerung. Ja, ich weiß, jetzt wird es einen Sturm der Entrüstung wider dieser These geben. Daher sage ich gleich: ich werde mit jenen darüber disktutieren, die ein wenig Ahnung von der Materie haben, mit allen anderen nicht. Wer sich seine Meinung bereits gebildet hat, der wird sich von Fakten nicht verwirren lassen: ich rede nicht gern gegen Wände.

