11.11.2005, 00:42
Zitat:Original von Albrecht LucknerDas hängt ja nur davon ab, wen Sie hier als "schutzwürdig" einstufen. Geschützt werden soll ja nicht der Antragsteller (wozu auch, der könnte den Antrag ja einfach lassen, wenn er das nicht so will), daher ist es völlig sinnentleerend, wenn man dem Antragsteller die Option gibt, auf den Schutz zu verzichten.
Es gab doch eine eindeutige Rechtsverzichtserklärung. Damit ist der Teil doch gegessen. Es gibt diese Klausel bei der OIK ja nicht um mehr Papier zu beschreiben, sondern zum Schutz. Es ist aber eindeutig, daß auf diesen Schutz verzichtet wurde um die Angelgenheit zu beschleunigen, und das ist juristisch gesehen möglich.
Jetzt trennen Sie sich mal von Ihrer Zuneigung zu der Dame aus Freistein und schauen sich mal in Ruhe an, was denn wohl der Sinn dieser Schutzregelung sein könnte ...

