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Beiratsbeschlüsse ab 14.12.2006 [Archiv]
#4
Antrag:

Zitat:Emir T.E. le Fon beantragt, die Geschäftsordnung der OIK wie folgt zu ändern:

Artikel 5: Wahlen/Abstimmungen
1. Vor bzw. während Wahlen und Abstimmungen muss jedem Delegierten mittels eines Diskussionsthreads die Möglichkeit gegeben werden, einen Kommentar zu der anstehenden Wahl/Abstimmung abzugeben. Dies geschieht, indem VOR nomineller Antragsstellung durch den/die Antragssteller im Sitzungssaal ein entsprechender Thread eröffnet wird. Die Diskussionsphase endet volle 14 Tage nach deren Eröffnung.
2. Wahlen und Abstimmungen dauern volle sieben Tage ab Abstimmungs-/Wahlbeginn.
3. Wahlen und Abstimmungen haben im Beirat der OIK stattzufinden und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
4. Stimmen bei Abstimmungen sind öffentlich abzugeben. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung durch weitere vier abstimmungsberechtigten
Vertretern kann eine geheime Abstimmung beantragt werden.
5. Editierte Stimmabgaben sind ungültig. Gleiches gilt für kommentierte Stimmabgaben, ausgenommen Anmerkungen, welche die Landesherkunft des stimmabgebenden Beiratsmitgliedes betonen
6. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.

Abstimmungsergebnis:
  • 12 Ja
  • 9 Nein
  • 2 Enthaltung


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