11.11.2005, 12:22
Freistein hat auf eigene Rechte verzichtet, nicht auf andere.
Nenn mir die Rechtsgrundlage der Zuständigkeit des Beirates in Fragen der Auslegung von Anträgen, die unter die Zuständigkeit des Direktoriums fallen...
Nenn mir die Rechtsgrundlage der Zuständigkeit des Beirates in Fragen der Auslegung von Anträgen, die unter die Zuständigkeit des Direktoriums fallen...

