11.11.2005, 12:31
Zitat:Original von Oberster HirteMit Verlaub - an dem Satz:
Freistein hat auf eigene Rechte verzichtet, nicht auf andere.
Nenn mir die Rechtsgrundlage der Zuständigkeit des Beirates in Fragen der Auslegung von Anträgen, die unter die Zuständigkeit des Direktoriums fallen...
"Ein Staat wird gelöscht, wenn er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird."
Ist in irgendeiner Form dahingehend auslegbar das er SOFORT gelöscht werden kann?
Das ist für mich völlig absurd!
Das ist eine Durchführungsbestimmung - und da kommt das Dikretorium niemals von weg.
Welchen Sinn sollte die 30 Tage Regelung haben wenn sie wie ausgelegt verzichtbar ist? Gar keine, eine unsinnige überflüssige Regelung wäre das. Die macht nur Sinn wenn man sie als Schutz ansieht vor wilden Löschanträgen.
Da steht etwas klipp und klar und doch gibt es Leute die das völlig normal finden wenn man das nicht beachtet. Ich fasse es nicht!

