11.11.2005, 12:34
Zitat:Original von Oberster HirteRein interessehalber: Welche Rechtsgrundlage hätte alleine schon das "Man kann auf Rechte verzichten" in der OIK? Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland? Verfassungsbeiträge Deines Sozialkundelehrers? Das muß man nicht begründen weil das jeder weiß?
Freistein hat auf eigene Rechte verzichtet, nicht auf andere.
Nenn mir die Rechtsgrundlage der Zuständigkeit des Beirates in Fragen der Auslegung von Anträgen, die unter die Zuständigkeit des Direktoriums fallen...

