11.11.2005, 13:49
Zitat:Original von Georg von NøresundEs gibt immer Dinge die man auslegen kann, aber erläutern Sie doch mal was an dem Satz:
Zitat:Original von Oberster Hirte
...deiner Meinung nach illegalen...
Wenn wir hier von Illegal sprechen folgendes:
Wenn im Regelwerk steht " Das Glas ist halbleer" und wir als Direktorium in einem Antrag posten "Das Glas ist halbvoll", wäre das illegal? Ich glaube nein, sondern vielmehr Auslegungssache. Man kann das Regelwerk der OIK in bestimmten Dingen als "Auslegungssache" betrachten (siehe mein Beispiel mit dem Glas). Wenn dem nicht so wäre, bräuchte die OIK kein Direktorium, sondern könnte sich selbst per Regelwerk verwalten...
""Ein Staat wird gelöscht, wenn er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird."
nun noch auslegbar ist?
Jedenfalls nicht das man die 1 Monats Schutzfrist wegfallen lassen kann.

