16.06.2007, 13:34
Zitat:Original von Dr. Friedrich McClaneSie verwechseln da logisch etwas: das mit der ordentlichen Begründung ist ein nötiges Kriterium, aber kein hinreichendes. Auch ordentlich Begründetes kann abgelehnt werden.
Nur, weil Sie offenbar nicht in der Lage sind, eine ordentliche Begründung für ein Veto dieser Art zu formulieren, so muß die Allgemeinheit doch nicht darunter leiden.

