18.06.2007, 16:11
Majestät,
Ihrem Antrag wird entsprochen. Dem geltenden Kartenregelwerk entnehme ich, dass für Gebietsverkleinerungen keine Vetorechte anderer Nationen vorgesehen sind. Lediglich das Direktorium ist vetoberechtigt. Dieses hat in interner Sitzung von seinem Vetorecht durch Beschluss Abstand genommen. Demnach ist die Gebietsverkleinerung unverzüglich durchzuführen.
gez.
Ihrem Antrag wird entsprochen. Dem geltenden Kartenregelwerk entnehme ich, dass für Gebietsverkleinerungen keine Vetorechte anderer Nationen vorgesehen sind. Lediglich das Direktorium ist vetoberechtigt. Dieses hat in interner Sitzung von seinem Vetorecht durch Beschluss Abstand genommen. Demnach ist die Gebietsverkleinerung unverzüglich durchzuführen.
gez.

